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Minijobs – geringfügige Beschäftigung in Deutschland bei Wohnsitz in Dänemark


14.06.2023


Aktuelle Daten der Minijobzentrale bescheinigen, dass im Jahr 2022 211 Personen mit dänischem Wohnsitz eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt haben. Dies bedeutet eine Steigerung zum Vorjahr um rund 14 %.

Diese besondere Form der Beschäftigung sorgt seit je her für Unsicherheiten und Fragen, da sie im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Tätigkeit schlichtweg nicht tauglich ist. Mit dänischem Wohnsitz sind somit folgende Dinge zu beachten:

Sozialversicherung

Die Minijobs können dazu führen, dass die Sozialversicherung in Dänemark wegfällt und nach Deutschland rutscht. Da die Minijobs in Deutschland eine sozialversicherungsrechtliche Sonderstellung einnehmen, aus denen keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung entsteht, kann dies zu der Situation führen, dass der Arbeitnehmer sich in Deutschland freiwillig pflichtversichern muss, d.h., den vollen Beitrag aller Einkünfte, auch der dänischen, bezahlen muss. Denkbar wäre dies z.B., aber nicht ausschließlich, für jemanden, der in Dänemark selbständig ist und in Deutschland in einem Minijob-Verhältnis angestellt ist.

Steuern

Da Deutschland die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht besteuert, fällt das Besteuerungsrecht an Dänemark. Dies geschieht aufgrund der sogenannten „Rückfallklausel“ im deutsch-dänischen Doppelbesteuerungsabkommen. Fazit: Die Einkünfte sind immer in Dänemark steuerpflichtig, inklusive 8% Arbeitsmarktbeitrag. Werden die Freibeträge in Dänemark bereits anderweitig ausgenutzt, kommen mindestens 38% Einkommensteuer hinzu. Hierbei stellt sich aufgrund der regelmäßig niedrigen Einkünfte bei Minijobs die Frage der Rentabilität.

Fazit: Einen Minijob, korrekter eine geringfügige Beschäftigung, sollte man nur nach eingehender individueller Beratung beim Regionskontor & Infocenter ausüben oder gar nicht.

Manchmal kann der Midijob eine Lösung sein, oder aber auch eine ganz gewöhnliche Anstellung.

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