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Winterreifen


29.11.2016 // Keine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland und Dänemark


Vielfach wird die Frage nach einer Pflicht zur Umrüstung auf Winterreifen in beiden Ländern gestellt. Die folgenden Informationen stellen den aktuellen Rechtsstand dar und sollen Klarheit bei dieser Frage schaffen.

In Deutschland

In Deutschland gibt es keine explizite Winterreifenpflicht, sie ergibt sich jedoch praktisch aus der Formulierung in der Straßenverkehrsordnung und der Jahreszeit. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind M + S Reifen zu verwenden, ein bestimmter Zeitraum ist nicht festgelegt. In der Straßenverkehrsordnung wird beschrieben, was unter "winterlichen Wetterverhältnissen" zu verstehen ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Es wird auch nicht der Begriff Winterreifen sondern M + S Reifen verwendet. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, es werden jedoch mindestens 4 mm empfohlen.
Bei Unfällen unter winterlichen Straßenverhältnissen, bei denen ein Kraftfahrzeug mit Sommerreifen ausgerüstet ist, ergibt sich zumindest meist eine Mitschuld.
Spikes sind in Deutschland verboten, Schneeketten sind bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h erlaubt.
Motorräder sind ebenso betroffen von der Regelung, bei diesen werden jedoch auch Off-Road-Reifen als Winterreifen anerkannt.
Bei Zuwiderhandlungen und Behinderungen und Gefährdung anderer drohen Bußgelder.
Für Lastkraftwagen und Busse gibt es Sonderregeln.

In Dänemark

Winterreifen sind in Dänemark weder für PKW noch für LKW vorgeschrieben. Wenn sie jedoch montiert werden, müssen alle Räder damit ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Spikes sind erlaubt vom 01. November bis 15. April. Auch hier gilt wenn Spikes aufgezogen werden, dann müssen alle Räder mit Spikes ausgestattet werden. Schneeketten sind erlaubt, solange sie dem Straßenbelag nicht schaden.
Für die gesamt EU gilt, dass die im Fachhandel gekauften Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhält man bei den Automobilclubs.
Quellen: www.trafikstyrelsen.dk , www.adac.de, www.fdm.de, www.avd.de

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