Jetzt in die A-Kasse - Änderungen kommen
10.06.2026
Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU haben im April die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Überarbeitung der Verordnung EG 883/2004 zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit auf EU-Ebene gebilligt.
Mit dem vereinbarten Text werden verschiedene Regelungen in der Verordnung 883/2004 ergänzt und geändert.
Diese Einigung bringt Änderungen, die als Vorschlag seit 2016 auf dem Tisch liegen.
Die wichtigste Änderung für die deutsch-dänische Grenzregion betrifft die Arbeitslosenversicherung.
Die jetzigen Regeln besagen, dass immer das Wohnland für die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Vollzeitarbeitslosigkeit zuständig ist. Das ändert sich folgendermaßen:
Arbeitnehmer, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von 22 Wochen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnland „aktiv“ waren, d. h. abhängig beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig waren und/oder Versicherungsbeiträge entrichtet haben, haben zukünftig Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit von dem Land, in dem sie zuletzt beschäftigt waren, sofern sie die nach den nationalen Rechtsvorschriften des Landes geltenden Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit erfüllen.
Für Grenzpendler nach Deutschland, die in Deutschland sozialversichert sind, besteht kein akuter Handlungsbedarf, da sie sowieso in Deutschland in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.
In Dänemark bedeutet das jedoch, dass man mindestens 1 Jahr Mitglied einer Arbeitslosenversicherung, einer A-Kasse, gewesen sein muss, um Anspruch zu haben. Die Fachgremien der EU gehen davon aus, dass die neuen Regeln ab 2028 gelten und wirksam werden. Die Zustimmung des EU-Parlamentes steht noch aus, man geht aber von einer Zustimmung aus.
Daher empfehlen wir den in Dänemark sozialversicherten Grenzpendlern, schnellstmöglich einer dänischen A-Kasse beizutreten, um rechtzeitig die erforderlichen Anwartschaftszeiten zu erlangen.
