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Mitgliedschaft in der A-Kasse – eine Frage der Absicherung


21.09.2021


Seit vielen Jahren stellen Grenzpendler mit dänischem Arbeitgeber die Frage, ob man sich durch die Mitgliedschaft in einer A-Kasse gegen Arbeitslosigkeit versichern soll. Da die Mitgliedschaft in Dänemark freiwillig ist, wird oftmals eine finanzielle Ersparnis als Argument angeführt. Aufgrund der besonderen Rechtslage und der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen an der deutsch-dänischen Grenze ist dieses auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen, da es Fallkonstellationen geben kann, in denen im Falle von vollständiger Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld von der deutschen Agentur für Arbeit gezahlt wird, auch wenn man nicht in Dänemark versichert war.

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Mitgliedschaft wird den Berater*innen immer wieder gestellt und versucht, Argumente gegen eine Mitgliedschaft vorzubringen. Aus diesem Grund stellen wir hier Folgendes fest:

  • Das Regionskontor & Infocenter beantwortet Fragen, gibt Informationen weiter und erklärt die unterschiedlichen Systeme in beiden Ländern – Diskussionen zu Haltungsfragen werden nicht geführt.
  • Das Regionskontor & Infocenter empfiehlt die Mitgliedschaft in einer A-Kasse. Diese Empfehlung basiert auf jahrelanger Erfahrung und profunden Kenntnissen des Sozialversicherungsrechts.
  • Diese Empfehlung gilt insbesondere, da das Risiko einer Arbeitslosigkeit verschiedene Ausgestaltungen haben kann wie z.B.: vollständige oder vorübergehende Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Auch in Krankheitsfällen mit anschließender Arbeitslosigkeit, kann eine Nichtversicherung zu erheblichen Problemen führen. Die Möglichkeit ggf. Arbeitslosengeld in Deutschland auf Grundlage der dänischen Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten zu beziehen, ist lediglich bei vollständiger Arbeitslosigkeit und bei erfüllen der Bedingungen nach SGB III gegeben. Die Risiken bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit u.ä. werden nur durch eine Mitgliedschaft in einer A-Kasse abgedeckt.
  • Für alle Fälle von Arbeitslosigkeit ist die Vorlage einer Arbeitsbescheinigung nach europäischem Muster (das sog. PD U1) unumgänglich. Während die A-Kassen diese Bescheinigung für Mitglieder binnen Tagen ausstellen, müssen sich Nicht-Mitglieder an die Arbeitsmarktbehörde STAR (Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering) wenden, die i.d.R. drei Monate Bearbeitungsfrist benötigt, um die Bescheinigung auszustellen.
  • Die derzeit geltende Rechtslage wurde bereits vielfach auf europäischer Ebene diskutiert. Sofern eine Änderung beschlossen wird, ist die Absicherung für die o.g. Fallkonstellationen nicht mehr gegeben und erst nach 12-monatiger Vorversicherungszeit (bei einer A-Kasse) besteht Versicherungsschutz. Im Falle eines Umzugs nach Dänemark ist ebenfalls die Vorversicherungszeit erforderlich.

Zusammenfassend steht somit die Abwägung der individuellen Risiken und auch die Frage der Vermeidung von Unsicherheit zentral, wenn es darum geht, sich für oder gegen eine Mitgliedschaft in einer A-Kasse zu entscheiden. Diese Entscheidung liegt beim Arbeitnehmer allein. Wie bei jeder anderen privaten Versicherung (z.B. Haftpflicht, Unfall, Hausrat o.ä.) deckt die Mitgliedschaft ein Risiko ab, welches nicht unbedingt jeden treffen muss. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass dieses Risiko häufiger eintritt als der Einzelne vermuten mag. Eine aktive Entscheidung gegen eine Mitgliedschaft in einer dänischen A-kasse, kann zu erheblichen sozialrechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen, die dann auch durch den einzelnen zu tragen sind. Das Regionskontor & Infocenter beteiligt sich daher weder an Diskussionen oder Spekulationen über zukünftige Ereignisse.

Abschließend seien die vielfach in sozialen Medien auftauchenden Experten angesprochen, die sich gerne lautstark und vehement gegen eine Mitgliedschaft aussprechen: Übernehmen Sie bitte auch die finanzielle Haftung, wenn Ihr – sicherlich nur gut gemeinter Ratschlag – nicht zutrifft und Arbeitnehmer ohne Leistungen bei Arbeitslosigkeit allein lässt...

Anbei finden Sie einen Link zu unserem Informationsvideo zum Thema Gewerkschaft und A-kasse. Hier wird das System der Arbeitslosenversicherung erklärt und die wichtigsten Gründe für die Mitgliedschaft in einer A-kasse erläutert. Beim Anklicken des Links unter diesem Text, gelangen Sie direkt zu unserer Homepage mit dem entsprechenden Video.

https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/publikationen/videos.php#GewerkschaftenundAkasse 

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