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Vereinbarung zur deutsch-dänischen Zusammenarbeit in der Region Sønderjylland–Schleswig

Vereinbarung zur deutsch-dänischen Zusammenarbeit in

der Region Sønderjylland–Schleswig

 

Die Vereinbarung zur Errichtung der Region Sønderjylland-Schleswig vom 16.09.1997, geändert am 10.10.2002, 15.11.2006, 29.04.2009, 3.11.2011 und am 09.06.2017 zwischen der Stadt Flensburg, dem Kreis Nordfriesland, dem Kreis Schleswig-Flensburg - auf der deutschen Seite - sowie dem Amt Sønderjylland - auf dänischer Seite - wird wie folgt neu gefasst.

Die Stadt Flensburg, der Kreis Nordfriesland, der Kreis Schleswig-Flensburg - auf der deutschen Seite - und die Region Syddanmark, Aabenraa Kommune, Haderslev Kommune, Sønderborg Kommune und Tønder Kommune - auf der dänischen Seite - nachfolgend Vertragspartner genannt, treffen nach Beschlussfassung durch die jeweiligen Selbstverwaltungsorgane die folgende Vereinbarung.

Präambel

Die Vertragspartner bilden eine europäische Grenzregion, welche die Grundlage für eine intensive und langfristige Zusammenarbeit mit dem Zweck bildet, die Entwicklung in der gemeinsamen Grenzregion zu fördern sowie die Region Sønderjylland-Schleswig im europäischen Beziehungsrahmen und im Verhältnis zu den angrenzenden Regionen zu stärken.

Ausgehend von der geografischen Lage der Region Sønderjylland-Schleswig gehen die Vertragspartner eine langfristige grenzüberschreitende Kooperation zur Erreichung gemeinsamer Ziele ein.

Die Kooperationsvereinbarung basiert auf den Prinzipien der Gleichberechtigung und der Achtung der besonderen kulturellen Eigenart und Selbständigkeit jeder Seite. Die Europäische Charta der Grenzregionen und grenzübergreifenden Regionen, die von der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen am 15. 09.2011 beschlossen wurde, bildet die gedankliche Grundlage für Zusammenarbeit und Entwicklung in der Region Sønderjylland-Schleswig.

Die Vertragspartner streben eine intensive, vom konstruktiven und vertrauensvollen Dialog getragene Zusammenarbeit in der deutsch-dänischen Grenzregion an, die hilft, Chancen und Potentiale zu erkennen, Projekte zu entwickeln und zu fördern und so einen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Zusammenleben in der Grenzregion zu leisten.

§ 1 Name - Sitz - Zuständigkeit

Region Sønderjylland-Schleswig umfasst das Gebiet der Stadt Flensburg, des Kreises Nordfriesland, des Kreises Schleswig-Flensburg und der Kommunen Aabenraa, Haderslev, Sønderborg und Tønder. Sie erhält die Bezeichnung Region Sønderjylland-Schleswig. Die Region Sønderjylland-Schleswig hat ihren Sitz dort, wo das Sekretariat der Organisation untergebracht wird. Das Sekretariat trägt den Namen Regionskontor & Infocenter.

Die Vertragspartner übertragen keine behördliche Zuständigkeit an die Region Sønderjylland-Schleswig. Diese bezeichnet allein die Zusammenarbeit und bildet keine selbständige juristische Person. Soweit die Region Sønderjylland-Schleswig als „Region“ oder „Die Region“ benannt wird, darf diese nicht mit dänischen Behörden – hier Region Syddanmark - die auch den Namen Region tragen, verwechselt werden.

§ 2 Zweck

Übergeordnet verfolgt die Region Sønderjylland-Schleswig den Zweck, die grenznahe deutsch-dänische Zusammenarbeit voranzutreiben. Insbesondere zählen hierzu die Bedingungen auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, die grenzregionale Entwicklung sowie der kulturelle Zusammenhang in der Region Sønderjylland-Schleswig, die von sprachlicher und kultureller Vielfältigkeit zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung geprägt ist. Ziel der Zusammenarbeit ist

  • Arbeitsmarkt: Förderung des Grenzpendelns / der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

  • Kultur: Förderung eines zusammenhängenden grenzüberschreitenden Kulturraums durch bürgerbezogene Initiativen

  • Politischer und administrativer Dialog und Zusammenarbeit: Politische Netzwerkbildung und Dialog zwischen den grenznahen politischen Akteuren und Behörden; Nutzung der grenzregionalen Entwicklungspotentiale.

Auf Initiative der Partner bzw. des Vorstandes können weitere Themen behandelt und koordiniert werden, wobei eventuellen Maßnahmen von den interessierten Partnern getragen werden.

Die finanzielle Grundlage für alle Aktivitäten und Maßnahmen, die in der Region Sønderjylland-Schleswig unter den genannten Zielen durchgeführt werden, wird durch den derzeitigen finanziellen Rahmen gebildet, der einzuhalten ist.

Es wird eine Strategie für die Region Sønderjylland-Schleswig erarbeitet, die in angemessenen Abständen aktualisiert wird. Die Strategie beschreibt die Ziele und Handlungsschwerpunkte näher.

Die Strategie wird bei den Vertragspartnern auf politischer Ebene behandelt. Die Strategie wird in zweijährige Handlungspläne umgesetzt, die konkret beschreiben, welche Maßnahmen zur Zielerreichung durchgeführt werden. Diese Handlungspläne werden im Vorstand beschlossen.

In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind unterschiedliche Akteure auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen tätig. 

Die Arbeit der Region Sønderjylland-Schleswig wird mit der Arbeit anderer Akteure koordiniert, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Region Sønderjylland-Schleswig arbeitet mit anderen Partnern in relevanten Zusammenhängen zusammen.

§ 3 Organisation

Die Zusammenarbeit besteht aus folgenden Organen:

  • dem Vorstand
  • dem Kulturausschuss
  • dem Arbeitsmarktausschuss
  • dem Ausschuss für grenzregionale Entwicklung
  • Ad-Hoc-Ausschüssen, vom Vorstand eingesetzt
  • der Verwaltungsgruppe
  • den Fachgruppen
  • dem Sekretariat

§ 4 Der Vorstand

a. Der Vorstand ist das oberste Beschlussorgan der Organisation. Er ist ein gemeinsames Beratungs- und Koordinierungsorgan bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten und zugleich verantwortlich für alle Angelegenheiten des operativen Geschäfts.

b. Der Vorstand besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

  • Je ein Vertreter / eine Vertreterin der Vereinbarungspartner
  • Je ein Vertreter / eine Vertreterin der grenznahen Kommunen der Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland (Einschränkung: Haushaltsbeschlüsse – siehe Absatz c – sind vom Stimmrecht ausgenommen)
  • Je ein Vertreter / eine Vertreterin der dänischen und deutschen Minderheit (Einschränkung: Haushaltsbeschlüsse – siehe Absatz c – sind vom Stimmrecht ausgenommen)

Sowie als kooptiertes Mitglied (ohne Stimmrecht)

  • Ein Vertreter / eine Vertreterin der Landesregierung Schleswig-Holstein

Für jedes Mitglied wird ein / eine persönliche (r) Stellvertreter*in namentlich benannt. Im Verhinderungsfall benachrichtigt das Mitglied seinen Stellvertreter / seine Stellvertreterin und das Sekretariat.

  • Die Leitung des Sekretariats nimmt an den Sitzungen des Vorstands teil (ohne Stimmrecht).

c. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. Der Vorstand trifft Beschlüsse nach dem Mehrheitsprinzip. Grundsätzlich wird jedoch ein Konsens angestrebt. Entscheidungen zur Aufnahme neuer Handlungsschwerpunkte bzw. deren Wegfall erfordern Einstimmigkeit, ebenso falls die behördliche Zuständigkeit eines Vereinbarungspartners berührt wird, hierunter fällt auch die Mittelverwendung. Der /Die Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen.

d. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören insbesondere:

  • Die Strategie der Region Sønderjylland-Schleswig zu erarbeiten, die danach von den jeweiligen Partnern zu genehmigen ist.
  • Festlegung zweijähriger Handlungspläne für die Arbeit der Organisation sowie deren laufende Nachverfolgung.
  • Vertretung der Region Sønderjylland-Schleswig nach außen.
  • Sicherstellung der Kommunikation sowie der Informationsweitergabe an die politischen Entscheidungsträger und Gremien der Partner.
  • Wahl eines Vorsitzenden / einer Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden / einer stellvertretenden Vorsitzenden für einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Vorsitzende / die Vorsitzende und der / die stellvertretende Vorsitzende werden abwechselnd im Turnus jeweils von der deutschen oder der dänischen Seite gestellt.
  • Lenkung, Beratung sowie Unterstützung des Sekretariats, insbesondere Genehmigung und Überwachung der Einhaltung des mit allen relevanten Akteuren abgestimmten Handlungsplans.
  • Einsetzen von Ausschüssen gem. § 3.
  • Verabschiedung von Geschäftsordnungen und anderer erforderlicher Richtlinien für die Tätigkeit in der Region Sønderjylland-Schleswig, sofern Bedarf besteht.
  • Beaufsichtigung der allgemeinen Tätigkeit der Organisation. Es kann auf Verlangen eine eigenständige Rechnungslegung für die Beteiligung der Region Sønderjylland-Schleswig erstellt werden, in die externe Finanzierung eingeht.
  • Verabschiedung des Haushaltes. Die Beschlusshoheit der zuständigen Gremien bei den Partnern bleibt unberührt. Bei mehrjährigen Haushaltszeiträumen wird ein jährlicher Zwischenbericht behandelt.
  • Beschlussfassung hinsichtlich größerer Kooperationsprojekte und Billigung des Budgets für solche Projekte. Hierbei gilt es zu beachten, dass die von den Vereinbarungspartnern erhaltenen Mittel nicht ohne besondere Grundlage für die Förderung konkreter Projekte oder Initiativen verwendet werden können.
  • Beratung und Beschlussfassung über den Jahresbericht und Berichterstattung zu durchgeführten Tätigkeiten und einzelnen durchgeführten Projekten von größerer Bedeutung.
  • Die Entscheidung über eine Änderung des Sitzes des Sekretariats.

e. Der Vorstand tritt bei Angelegenheiten von größerer Bedeutung durch seinen Vorsitz (Vorsitzender/ Vorsitzende und stellvertretender Vorsitzender/ stellvertretende Vorsitzende) auf. Entscheidungen über Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung stimmt der Vorsitz miteinander ab.

§ 5 Ausschüsse

Zur dauerhaften Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen Kultur, Schule, Sprache, Kinder, Jugend, Sport und Freizeit wird ein Kulturausschuss eingesetzt. Diesem obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Unabhängiger politischer Lenkungs- und Bewilligungsausschuss für die aktuellen Interreg-Projekte für die die Region Sønderjylland-Schleswig zuständig ist
  • Unabhängiger politischer Lenkungsausschuss für die Kulturvereinbarung Sønderjylland-Schleswig
  • Förderung der Kenntnis der Sprache auf der anderen Seite der Grenze mit dem Ziel, dass jeder seine eigene Sprache anwenden kann
  • Informationsaustausch hinsichtlich relevanter Entwicklungen in den Fachbereichen des Ausschusses
  • Initiator für Projekte, die die bürgernahe Kulturbegegnung und sprachliche Vielfalt fördern

Der Ausschuss hat die alleinige und endgültige Beschlusszuständigkeit zu den vormals genannten Punkten.

  • Diskussionen und Stellungnahmen zu kulturpolitischen Fragestellungen von grenzüberschreitender Relevanz
  • Regelmäßiger fachlicher Austausch mit dem Vorstandsvorsitz

Das Sekretariat führt nicht nur administrative Aufgaben aus, sondern kann auch neue Aktivitäten, Projekte und Initiativen aufgreifen

Neue Initiativen, Aktivitäten und Projekte, die sich auf die Ressourcen des Sekretariats auswirken, sind mit dem Vorstand abzustimmen.

Der Kulturausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

mit Stimmrecht:

  • Vorzugsweise die Vorsitzenden der Kulturausschüsse der Vertragspartner Aabenraa, Sønderborg, Haderslev, Tønder, Flensburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg
  • Je ein weiteres Mitglied aus den Kulturausschüssen oder einem anderen relevanten Fachauschuss der vorgenannten Partner
  • Je ein Vertreter / eine Vertreterin der Region Syddanmark und des Landes Schleswig-Holstein
  • Je ein Mitglied der dänischen, deutschen und friesischen Minderheit

Die Entscheidung über die tatsächliche Benennung bleibt den Partnern vorbehalten.

ohne Stimmrecht:

  • Je ein Verwaltungsmitarbeiter/ eine Verwaltungsmitarbeiterin der vorgenannten Partner
  • Kulturkoordinator*in des Sekretariates
  • Dem dänischen Kulturministerium wird ein Beobachterposten angeboten

Der Ausschuss wählt selbst den Vorsitzenden / die Vorsitzende und stellvertretenden Vorsitzenden / die stellvertretende Vorsitzende.

Die Partner benennen einen gemeinsamen Stellvertreter / eine gemeinsame Stellvertreterin für die beiden in den Kulturausschuss entsandten politischen Vertreter*innen.

Zur dauerhaften Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen grenzüberschreitende Arbeitsmarktfragen, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Zusammenarbeit im Arbeitsmarktbereich sowie Mobilitätsbarrieren wird ein Arbeitsmarktausschuss eingesetzt. Diesem obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Gegenseitiger Informationsaustausch zu relevanten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt
  • Diskussionen und Stellungnahmen zu arbeitsmarktpolitischen Fragestellungen von grenzüberschreitender Relevanz
  • Beratung zu Initiativen hinsichtlich der Förderung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts
  • Regelmäßiger fachlicher Austausch mit dem Vorstandsvorsitz

Initiativen, Aktivitäten und Projekte, die sich auf die Ressourcen des Sekretariats auswirken, sind mit dem Vorstand abzustimmen.

Der Arbeitsmarktausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

mit Stimmrecht:

  • Vorsitzende der Arbeitsmarktausschüsse der Partner Aabenraa, Sønderborg, Haderslev, Tønder, Flensburg, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg
  • Ein Vertreter / eine Vertreterin der Region Syddanmark
  • Der dänischen, deutschen und friesischen Minderheit wird je ein Sitz im Ausschuss angeboten

Die Entscheidung über die tatsächliche Benennung bleibt den Partnern vorbehalten.

ohne Stimmrecht:

  • Je ein Mitarbeiter der zuständigen Verwaltung der Partner
  • Dem Land Schleswig-Holstein wird ein Sitz ohne Stimmrecht angeboten

Der Ausschuss wählt selbst den Vorsitzenden / die Vorsitzende und stellvertretenden Vorsitzenden / die stellvertretende Vorsitzende.

Ergänzend zu den politischen Vertretern/Vertreterinnen wird jeweils ein persönlicher Stellvertreter / eine persönliche Stellvertreterin benannt.

Zur dauerhaften Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Entwicklung im grenznahen Bereich bezogen auf das geografische Gebiet der Region Sønderjylland-Schleswig wird ein Ausschuss eingesetzt. Diesem obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Gegenseitiger Informationsaustausch zu relevanten Themen
  • Diskussionen und Stellungnahmen zu relevanten Fragestellungen der grenzregionalen Entwicklung
  • Identifikation und Vorbereitung von relevanten Initiativen und Projekten
  • Politische Behandlung von Initiativen, Projekten und Themen auf Aufforderung des Vorstandes.
  • Regelmäßiger fachlicher Austausch mit dem Vorstandsvorsitz

Initiativen, Aktivitäten und Projekte sind vom Vorstand zu genehmigen, sofern diese im Namen der Region Sønderjylland-Schleswig durchgeführt werden sollen oder die Ressourcen des Sekretariats beeinflussen. Doppeltstrukturen und inhaltliche Überlappungen mit anderen Akteuren und Initiativen sind zu vermeiden.

Der Ausschuss für grenzregionale Entwicklung setzt sich wie folgt zusammen:

mit Stimmrecht:

  • Je ein politischer Vertreter / eine Vertreterin der Vereinbarungspartner
  • Der dänischen, deutschen und friesischen Minderheit wird je ein Sitz im Ausschuss angeboten

Ergänzend zu den politischen Vertretern / Vertreterinnen wird jeweils ein persönlicher Stellvertreter/ eine persönliche Vertreterin benannt.

Die Entscheidung über die tatsächliche Benennung bleibt den Partnern vorbehalten.

ohne Stimmrecht:

  • Dem Land Schleswig-Holstein wird ein Sitz ohne Stimmrecht angeboten
  • Je ein Mitarbeiter der zuständigen Verwaltung der Partner

Der Ausschuss wählt selbst den Vorsitzenden / die Vorsitzende und stellvertretenden Vorsitzenden / die stellvertretende Vorsitzende.

Die Verwaltungsgruppe koordiniert die Arbeit und die Arbeitsaufgaben des Ausschusses im Sinne der Priorisierung des Vorstandes. Das Sekretariat sorgt für den administrativen Betrieb des Ausschusses.

Sofern der Vorstand die Einsetzung weiterer Ausschüsse wünscht, ist eine Anlage zu dieser Vereinbarung zu erstellen.

§ 6 Ad-Hoc-Ausschüsse

Zur Bearbeitung von Einzelaufgabenstellungen kann der Vorstand Ad-Hoc-Ausschüsse zur Bearbeitung einer konkreten Aufgabe einsetzen. Der Ausschuss löst sich wieder auf, sobald der Arbeitsauftrag erledigt ist. Der Arbeitsauftrag wird durch den Vorstand erteilt. Für die Benennung der Mitglieder dieser Ausschüsse gilt dies gleichermaßen. Die Größe und Zusammensetzung der Ausschüsse hängt von dem jeweils zu bearbeitenden Auftrag ab. Die Gruppenstärke soll 10 nicht übersteigen.

§ 7 Sekretariat

Es wird ein Sekretariat für die Organisation eingerichtet.

Es wurde vereinbart, dass die Kommune Aabenraa als Anstellungsträger des Sekretariats fungiert und somit alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Personal bei der Kommune liegen. Die zu erwartenden Kosten hierfür werden durch die Haushalte gedeckt, die die Vereinbarungspartner beschlossen haben. Forderungen aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen können weiterhin nicht gegen die übrigen Kooperationspartner erhoben werden und auch nicht zwischen den Partnern der Kooperation, sofern diese allein durch die Kommune Aabenraa zu verantworten sind. Im gegenteiligen Fall werden die Ausgaben nach dem üblichen Schlüssel verteilt.

Sollten die Partner eine Änderung der organisatorischen Verankerung des Sekretariats wünschen, ist eine gesonderte Vereinbarung zu erarbeiten.

Dem Sekretariat obliegt die laufende Verwaltung der Organisation einschließlich der Vorbereitung, der Planung und der Nachbereitung der Sitzungen des Vorstandes, der Ausschüsse und Fachgruppen sowie weiterer vom Vorstand beschlossener Aktivitäten. Das Sekretariat unterstützt insbesondere die politische Netzwerkbildung mit Fachwissen sowie durch die Netzwerk-, Kooperations- und Arbeitsgruppen.

Die Leitung des Sekretariates entwirft einen zweijährigen Handlungsplan zur Vorlage an den Vorstand nach Abstimmung in der Verwaltungsgruppe. Weiterhin obliegt die Haushaltsführung dem Sekretariat.

§ 8 Verwaltungsgruppe

Die Verwaltungsgruppe besteht aus Mitarbeitern der Partnerverwaltungen. Als Arbeitsgremium fungiert sie als Bindeglied zwischen der Region Sønderjylland-Schleswig und den Partnern. Neben dem Vorstand ist sie insbesondere für die Kommunikation sowie die Informationsweitergabe an die politischen Entscheidungsträger bei den Partnerverwaltungen verantwortlich. Sie bereitet in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat insbesondere die Sitzungen des Vorstandes (Tagesordnung und Beschlussempfehlungen), des Ausschusses für grenzregionale Entwicklung sowie weitere vom Vorstand beschlossene Aktivitäten vor.

§ 9 Finanzen

Die Ausgaben der Kooperation Region Sønderjylland-Schleswig werden nach Abzug von Zuschüssen Dritter von der deutschen und der dänischen Seite je zur Hälfte getragen. Es wird mit zweijährigen Haushaltsplänen gearbeitet. Alle Seiten haben vollen Zugang zu allen Informationen über die Finanzen der Organisation. Auf Verlangen erläutert das Sekretariat bzw. der Vorsitzende den zuständigen Gremien der Partner den aktuellen Haushalt.

§ 10 Haftung

Eine Schadenersatzverpflichtung o.ä. sowie die Haftung wird nach dem Recht entschieden, das am Sitz des Sekretariats gilt.

§ 11 Rechte und Pflichten

  1. Jede Seite unterliegt der nationalen Gesetzgebung in ihrem eigenen Lande und respektiert die rechtlichen Verhältnisse auf der anderen Seite.
  2. Da das Sekretariat der Organisation auf dänischer Seite liegt, wurde vereinbart, dass im Falle eines Rechtsstreits dänisches Recht gelten soll und der Gerichtsstand im Gerichtsbezirk des Sekretariatssitzes liegt.
  3. Die Partner der Vereinbarung unterrichten sich gegenseitig über Maßnahmen und Initiativen, die grenzüberschreitende Bedeutung haben können.
  4. Die Partner gewähren den Organisationen und Verbänden in der Region Sønderjylland-Schleswig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Arbeitskapazität Zugang zum Dienstleistungs- und Informationsangebot des Sekretariats.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser Vereinbarung können nur schriftlich unter Zustimmung aller Partner der Vereinbarung vorgenommen werden.
  2. Der Vorstand muss nach vierjähriger Arbeit die Erreichung der Ziele dieser Vereinbarung und die Weiterentwicklung der Region Sønderjylland-Schleswig grundsätzlich beurteilen und hierbei prüfen, ob er den Partnern eine Änderung dieser Vereinbarung vorschlagen will. Dabei wird er insbesondere auch auf die Empfehlungen zurückgreifen, die im Dialog mit verschiedenen Akteuren der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erarbeitet wurden.
  3. Die Vereinbarung wird mit Rücksicht auf die langfristige Zielsetzung in der Präambel auf unbestimmte Zeit getroffen.
  4. Die Partner können mitteilen, wenn sie auszutreten wünschen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 12 Monate bis zum Ausgang eines Kalenderjahres. Falls ein Partner auszutreten wünscht, obliegt es dem Vorstand, zu beurteilen, ob die übrigen Partner die Vereinbarung weiterführen können, gegebenenfalls mit notwendigen Änderungen. Eine revidierte Vereinbarung tritt gegebenenfalls mit Austritt des kündigenden Partners in Kraft. Im gegensätzlichen Fall obliegt es dem Vorstand, die Organisation abzuwickeln. Eventuelle Unkosten einer Kündigung werden gleichmäßig zwischen den Partnern nach dem angewandten Schlüssel verteilt. Eventuelle Erstattungsforderungen werden nach geltendem Gesetz gehandhabt.
  5. Die vorliegende Vereinbarung wird zur Unterschrift auf Deutsch und Dänisch in acht Exemplaren ausgefertigt. Beide Fassungen gelten gleichermaßen.
  6. Die veränderte Vereinbarung tritt am 01.01.2023 vorbehaltlich der Zustimmung durch die verantwortlichen Gremien der Partner in Kraft. Mit dem Inkrafttreten verliert die Vereinbarung vom 16.09.1997 in der Fassung vom 09.06.2017, sowie sämtliche ggf. bestehenden Nebenabreden zu dieser, ihre Wirksamkeit.

Dezember 2022

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