Der Wegeunfall
Inhalt
In Deutschland ist der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber auf dem direkten Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause gesetzlich unfallversichert. Sollte dieser Fall eintreten, ist der Unfall wie ein Arbeitsunfall über die Berufsgenossenschaft abzuwickeln.
In Dänemark ist der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause NICHT über den Arbeitgeber versichert. Dieser Weg ist Freizeit und somit bei einem Unfall als Freizeitunfall zu bewerten.
Um jedoch dieses Risiko abzusichern ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Für weitere Informationen klicken Sie auf den Link unter diesem Text. Sie gelangen direkt auf die Internetseite der DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
News
16.01.2026
Die Internetseite prof-dr-abc.com wird geschlossen
16.01.2026
EWR 2025 und Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig 2026
07.01.2026
Beratungsnachfrage leicht gefallen
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
