Feiertagsvergütung
Arbeitsentgelt an Feiertagen in Dänemark
Gesetzliche Feiertage
Unter gesetzlichen Feiertagen (søgnehelligdage) sind Feiertage zu verstehen, die auf Werktage fallen, an denen man normalerweise hätte arbeiten müssen, z. B. Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag und Neujahr.
Der 1. Mai, der 5. Juni (dänischer Verfassungstag) Sylvester und Heiligabend gelten in diesem Sinne nicht als Feiertage. In dem für den jeweiligen Arbeitnehmer geltenden Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können sie jedoch als Tage aufgeführt sein, an denen eine Feiertagsvergütung erfolgt, wenn man nicht arbeiten muss.
Monatlich Entlohnte spüren die gesetzlichen Feiertage nicht so sehr, da sie das übliche Gehalt ausgezahlt bekommen.
Gegen Stundenlohn Beschäftigte können ihrem Lohnzettel entnehmen, ob ihnen Leistungen für gesetzliche Feiertage zustehen (Feiertagsvergütung an gesetzlichen Feiertagen). Dies wird auch in dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag festgehalten sein, der für die betreffende Arbeitsstelle gilt. Ist dies nicht der Fall, hat man auch keinen Anspruch auf Feiertagsvergütung an gesetzlichen Feiertagen. Für weitere Informationen kann man sich an seinen Arbeitgeber oder seine Gewerkschaft wenden.
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