"Løsvikar"
In Dänemark gibt es eine Anstellungsform, die in Deutschland so nicht bekannt und rechtlich auch nicht möglich ist, nämlich die des sogenannten „løsvikar". Übersetzen könnte man den Begriff am ehesten mit „Tagelöhner", obschon dieses Wort nicht mehr gebräuchlich ist.
Der „løsvikar" als Arbeitsform
Es handelt sich dabei um einen Arbeitsvertrag ohne fest vereinbarte Arbeitszeit. Hat der Arbeitgeber Vakanzen, ruft er einen „løsvikar" und beschäftigt ihn nur für diese Zeit.
Häufig wird in Kindergärten und Schulen von dieser Arbeitsform Gebrauch gemacht, um die Vertretung erkrankter Mitarbeiter zu gewährleisten.
Aufgrund der Tatsache, dass keine feste Stundenzahl vereinbart ist, gewährt Udbetaling Danmark keine Sozialversicherung in Dänemark. Nur wenn die Arbeitszeiten im Nachhinein zweifelsfrei nachgewiesen werden können, kann die soziale Sicherung rückwirkend durch Udbetaling Danmark gewährt werden. Dies wird jedoch meist nicht von der deutschen Krankenkasse akzeptiert. Schwankende Stundenzahlen würden zu einem stetigen Wechsel zwischen der Sozialversicherung in Deutschland und Dänemark führen, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde.
Um in Dänemark sozialversichert zu sein, muss eine Arbeitszeit von 9 Stunden pro Woche, 18 Stunden in 2 Wochen oder 39 Stunden im Monat vereinbart und erreicht sein.
Wird man jedoch nicht in Dänemark sozialversichert, haben die Einnahmen aus dieser Beschäftigung in jedem Falle Auswirkungen auf die Sozialversicherung in Deutschland, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Beispiel: Im ungünstigsten Falle führen die Einnahmen zum Wegfall einer Familienversicherung in der Krankenversicherung bei gleichzeitiger Pflicht, sich in Deutschland freiwillig zu versichern.
Ganz besonders problematisch wird es, wenn zusätzlich eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird.
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