Autofahren mit Flip-Flops, Clogs, High Heels und Co.
Inhalt
- Deutsche KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
-
Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
- Fahren mit 17
In Dänemark gibt es keine Vorschriften zum Schuhwerk beim Führen von Kraftfahrzeugen. Da sich aber aus den Grundregelparagraphen eine allgemeine Verpflichtung zu Sorgfalt und Vorsicht ergibt, gebietet diese die Verwendung geeigneten Schuhwerkes beim Fahren (§ 3 Færdselsloven in Dänemark).
Es kann grundsätzlich bei Kontrollen kein Bußgeld verhängt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, könnte dies eine Rolle spielen, spätestens vor Gericht. Auch die Versicherungen, vor allem die Kasko-Versicherungen, könnten Erstattungen verweigern, wenn das Schuhwerk eine Rolle spielte.
News
16.01.2026
Die Internetseite prof-dr-abc.com wird geschlossen
16.01.2026
EWR 2025 und Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig 2026
07.01.2026
Beratungsnachfrage leicht gefallen
ältere Meldungen
Newsletter Pendlerinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungNewsletter Regionsinfo
Hier finden Sie unsere Newsletter und die Newsletter-AnmeldungRegion Sønderjylland-Schleswig
Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de
