Autofahren mit Flip-Flops, Clogs, High Heels und Co.
Inhalt
- Deutsche KFZ-Kennzeichen
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
-
Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
- Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
- Umweltzonen
- Fahren mit 17
- Nebelleuchten
In Dänemark gibt es keine Vorschriften zum Schuhwerk beim Führen von Kraftfahrzeugen. Da sich aber aus den Grundregelparagraphen eine allgemeine Verpflichtung zu Sorgfalt und Vorsicht ergibt, gebietet diese die Verwendung geeigneten Schuhwerkes beim Fahren (§ 3 Færdselsloven in Dänemark).
Es kann grundsätzlich bei Kontrollen kein Bußgeld verhängt werden, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wird. Sollte jedoch ein Unfall passieren, könnte dies eine Rolle spielen, spätestens vor Gericht. Auch die Versicherungen, vor allem die Kasko-Versicherungen, könnten Erstattungen verweigern, wenn das Schuhwerk eine Rolle spielte.
News
16.03.2026
EUROPE DIRECT Sønderjylland-Schleswig in Brüssel zur Generalversammlung der 400 Zentren in der gesamten EU
25.02.2026
Pendlerapp D/DK freigeschaltet
24.02.2026
Grenzpendlerzahlen relativ stabil
ältere Meldungen
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