Elektrische Tretroller/E-Scooter
Inhalt
- KFZ-Zulassung
- Deutscher Firmenwagen
- Deutscher Werkstattwagen
- Anerkennung deutscher Hauptuntersuchung
- Bußgelder grenzüberschreitend
- Wildunfall
- Winterreifen
- Autofahren und Schuhwerk
- Parkscheibe
- Fahrradbeleuchtung
- Pedelecs
-
Tretroller
- Camping in Dänemark
- Digitaler Führerschein
- Überführung von Fahrzeugen
- Monteurwagen
- Rauschmittel
- Fahren mit Anhänger
- Sondersignale an Einsatzfahrzeugen
Ein elektrischer Tretroller gleicht einem Tretroller, jedoch ist er mit einem Motor ausgestattet. D.h., man muss nicht treten, um den Roller anzutreiben, sondern kann mit beiden Beinen auf dem Tretroller stehen. Beschleunigung und Bremsen werden über Taster, Schalter und Hebel am Lenker gesteuert.
Verkehrsregeln für elektrische Tretroller
- Man muss das 15. Lebensjahr vollendet haben.
- Es gelten die Regeln für Fahrräder. D.h., man hat auf dem Fahrradweg, sofern vorhanden, zu fahren und die Signale und Schilder für Fahrradfahrer zu beachten.
- Man darf nicht auf dem Bürgersteig, auf Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen fahren.
- Man muss Zeichen geben beim Abbiegen und Anhalten.
- Es darf nur eine Person auf dem Tretroller sein.
- Man muss immer mit Licht fahren.
- Die Alkohol-Promillegrenze beträgt 0,5, für illegale Rauschmittel liegt sie bei 0.
- Kinder unter 15 dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur unter der Aufsicht Erwachsener fahren, der die Kontrolle über das Kind hat. Dies gilt nicht auf Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen.
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Tretroller, die schneller fahren können, sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassen.
- Sie müssen vorne mit einem weißen oder gelben Licht und hinten mit einem roten ausgestattet sein. Das Licht muss über eine Entfernung von 300 Metern deutlich sichtbar sein.
- Sie müssen mit einem weißen Reflektor vorne, einem roten Reflektor hinten und gelben oder weißen Reflektoren auf jeder Seite ausgestattet sein.
- Sie dürfen keinen Sitz haben.
- Sie müssen CE-gekennzeichnet sein.
- Das Höchstgewicht beträgt 25 kg, die Länge darf 2 m nicht überschreiten und die Breite nicht 70 cm.
Ein dänischer E-Scooter darf in Deutschland nicht fahren. Grund dafür ist im Wesentlichen die Versicherungspflicht und das deshalb auch nicht vorhandene Versicherungskennzeichen.
Quelle: Rådet for sikker trafik www.sikkertrafik.dk
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