Vorruhestand / Efterløn
Die dänische Vorruhestandsregelung ”Efterløn”
Der Vorruhestand ist ein Angebot für Personen zwischen 60 und 65 Jahren, die aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden möchten.
Die so genannte flexible Vorruhestandsregelung gilt für alle, die das für ihren Geburtsjahrgang vorgeschriebene Lebensjahr vollendet haben.
Wer Vorruhestandsgeld beziehen möchte,
- muss Mitglied einer dänischen Arbeitslosenversicherungskasse (A-kasse) sein muss grundsätzlich
- das 60. Lebensjahr vollendet haben, wenn er bis zum 31.12.1953 geboren ist. Je nach Geburtsdatum ist das Eintrittsalter später, bis es für die ab 01.01.1963 Geborenen 65 Jahre beträgt. Genaue Informationen erteilt die A-Kasse
- muss grundsätzlich 30 Jahre Vorruhestandsbeiträge gezahlt haben und dies spätestens ab dem 30. Geburtstag
- muss grundsätzlich beim Übergang in den Vorruhestand Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
- muss eine Mindestverdienstgrenze überschreiten
- darf grundsätzlich keine Sozialrente beziehen
- darf grundsätzlich keinen so genannten Fleksjob ausüben.
Im Rahmen der flexiblen Vorruhestandsregelung kann man unbegrenzt arbeiten. Die Verrechnung erfolgt Stunde für Stunde.
Der Wert der eingezahlten Altersversorgung wird von einem selbst oder von der Pensionsgesellschaft an die Arbeitslosenversicherungskasse gemeldet. Sie müssen in Dänemark, den Färöern, Grönland oder in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz wohnen.
Die Vorruhestandsbescheinigung wird von der Arbeitslosenversicherungskasse nach Vollendung der entsprechenden Lebensjahre ausgestellt, wenn die Bedingungen, Vorruhestandsgeld zu beziehen, erfüllt sind.
Vorzeitiger Bezug der staatlichen Folkepension
Es gibt in Dänemark keine Möglichkeit, vorzeitig die Folkepension zu beziehen. Das gleiche gilt für die ATP- Rente (Arbejdsmarkeds Tillægspension).
Vorzeitiger Bezug der betrieblichen Altersversorgung
Die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung können frühestens 3 Jahre vor dem für einen persönlich geltenden Folkepensionsalter (allgemeine Regelaltersgrenze) bezogen werden. Die Zahlungen fallen dann natürlich niedriger aus, als wenn sie später begännen. Hier berät die Pensionsgesellschaft, bei der man die Einzahlungen geleistet hat. Für ältere Verträge können noch andere Regeln.
Vorruhestand für Grenzpendler
Dänisches „Efterløn“ für Grenzpendler
Für die meisten Grenzpendler aus Deutschland spielt die dänische Vorruhestandsregelung Efterløn keine Rolle mehr.
Für manche Grenzpendler, die schon sehr lange in Dänemark arbeiten, ist die Regelung jedoch noch relevant, wie auch für Bürger, die von Dänemark nach Deutschland umziehen.
Grundsatz:
Solange man vom dänischen Arbeitsverhältnis in den Bezug von Efterløn übergeht, immer vorausgesetzt dass man die allgemeinen Mitgliedschafts- und Beitragsbedingungen erfüllt, ist es kein Hindernis, wenn der Empfänger in Deutschland wohnt.
Problem:
Wenn der Grenzpendler arbeitslos wird oder wieder in Deutschland arbeitet, bevor er in Efterløn übergeht, erfüllt er die Bedingung, dass er Mitglied einer dänischen A-kasse sein muss, nicht mehr. Er kann also nicht in Efterløn wechseln. Die dänische A-Kasse muss die Zusammenrechnungsregeln nach Artikel 6 der VO 883/2004 nicht beachten, da dies von Artikel 66 der gleichen Verordnung gedeckt ist.
Wenn ein in Dänemark lebender Bürger eine Zeit nach Deutschland pendelt und dann wieder an einen Arbeitsplatz nach Dänemark zurückkehrt, kann er teilweise Versicherungsjahre aus Deutschland in Dänemark anrechnen lassen, wenn er sofort Mitglied einer A-Kasse wird und die Efterløns-Beiträge für diese Zeiträume nachzahlt.
Die Anrechnungsbestimmungen sind kompliziert und erfordern eine Einzelfallberatung durch die A-Kasse.
Vorzeitige Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (”Arbejdsmarkedspension”)
Diese Renten gelten als private Renten. Sie werden unabhängig vom Wohnsitz geleistet. Sie begründen keine Sozialversicherung. Ist der Bezieher dieser Rente in Deutschland sozialversichert, muss er Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Diese Rente wird als Betriebsrente eingestuft und mit dem vollen Satz belegt. Zudem muss geklärt werden, welches Land das Besteuerungsrecht hat.
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