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Krankenversicherung in Dänemark

Krankenversicherung grenzüberschreitend

Bei einer Arbeitsaufnahme auf der anderen Seite der Grenze oder einem Umzug auf die andere Seite der Grenze ist stets zu prüfen, wo zukünftig die Krankenversicherung liegt. Die Krankenversicherung fällt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten unter die Koordinierung der Sozialversicherung nach EU-Verordnung 883/2004. Nach dieser Verordnung kann die Sozialversicherung immer nur in einem Land liegen und die Zweige der Sozialversicherung können nicht getrennt werden, d.h. man kann z.B. nicht in einem Land krankenversichert sein und in einem anderen Land rentenversichert sein. In welchem Land die Krankenversicherung liegt, folgt klaren Prioritätsregeln und ist von den individuellen Faktoren wie z.B. Arbeit, Rentenbezug, Wohnort usw. abhängig und kann nicht frei gewählt werden. Die faktischen Verhältnisse bestimmen, in welchem Land man krankenversichert ist. Grundsätzlich ist eine Bürgerversicherung aufgrund von Wohnsitz (wie z.B. in Dänemark möglich) nachrangig zu betrachten, wenn eine anderweitige Sozialversicherung aufgrund von Arbeit, Selbständigkeit, Leistungsbezug o.ä. vorliegt. Für die Entscheidung darüber, wo die Sozialversicherung liegt und somit auch die Krankenversicherung, ist bei Arbeitnehmern und Selbständigen entscheidend, wo die Arbeit physisch ausgeführt wird. Besonders auch bei einer Arbeitsaufnahme oder einem Umzug über die Grenze, sowie bei der Aufnahme von Tätigkeiten im Homeoffice ist daher vorab genau zu untersuchen, welches Land für die Sozialversicherung und somit auch für die Krankenversicherung zuständig ist. Weitere Informationen zu den anwendbaren Rechtsvorschriften bei der Sozialversicherung erhalten Sie in dem entsprechenden Artikel unter „Sozialversicherung“ auf dieser Homepage.  

Krankenversicherung in Dänemark

In Dänemark gibt es nur eine öffentliche, steuerfinanzierte Krankenversicherung, so dass grundsätzlich alle Bürger Anspruch auf kostenlose ärztliche Behandlung sowie Krankenhausbehandlung haben. Zuständig für die Krankenversicherung ist bei Wohnsitz in Dänemark die Wohnortkommune und bei Wohnsitz im Ausland Udbetaling Danmark -International Sygesikring.

Achtung! Nicht jeder der einen Wohnsitz in Dänemark hat und somit eine gelbe Versichertenkarte von seiner Wohnortkommune erhält, ist auch in Dänemark versichert. Arbeitnehmer, die z.B. Ihre Arbeit ausschließlich physisch in Deutschland ausführen oder auch Rentner, die ausschließlich deutsche Rente beziehen (keine weiteren Renten aus anderen EU-ländern) und in Dänemark wohnen, sind aufgrund von Arbeit bzw. Rentenbezug in Deutschland sozialversichert und somit auch dort krankenversichert. Die Bürgerversicherung aufgrund des Wohnsitzes in Dänemark ist hier nachrangig zu betrachten.

Es stehen in Dänemark zwei Krankenversicherungsgruppen zur Auswahl und zwar Gruppe 1, in der man einem bestimmten Hausarzt zugeordnet ist. Für die Behandlung durch Fachärzte ist eine Überweisung des praktischen Arztes erforderlich, und die Behandlung ist kostenlos. Versicherten der Gruppe 2 steht die freie Ärzte- und Fachärztewahl zu, wobei die Versicherten dieser Gruppe jedoch für einen Teil der Kosten selbst aufkommen müssen.

Die Krankenhausbehandlung ist bei beiden Gruppen kostenlos.

Alle erhalten zunächst eine kostenlose Versichertenkarte als Dokumentation dafür, dass sie Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung haben. Die Karte muss deshalb im Behandlungsfall immer mitgebracht werden.
Wenn man seine Versichertenkarte verliert oder sie beschädigt wird, ist eine Gebühr zu entrichten bei Neuausstellung. In besonderen Fällen, z. B. bei Namensänderungen bei Heirat oder Wohnortwechsel, kann der Ersatz jedoch kostenlos sein.

Um eine neue Karte zu erhalten, kann man sich an die Kommune wenden, oder sie im Internet bestellen unter www.borger.dk 

Die blaue EU – Versicherungskarte (EHIC), kann für ungeplante Behandlungen im EU-Ausland genutzt werden (z.B. bei Urlaubsaufenthalten). In Dänemark ist dies eine eigenständige Karte. Diese kann online unter www.borger.dk beantragt werden.

Krankenversicherung für Grenzpendler nach Dänemark

Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland, die Ihre Arbeit ausschließlich physisch in Dänemark ausführen (Achtung bei Homeoffice o.ä. kann die Krankenversicherung ggf. nicht im Arbeitsland liegen), sind in Dänemark krankenversichert.

Der Grenzpendler beantragt über die Internetseite www.borger.dk die sogenannte særlig sundhedskort und mit dem gleichen Antrag auch das Dokument PD S1 (auch S1 genannt oder ehemals E106), der dann bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland einzureichen ist.
Die særlig sundhedskort und auch der PD S1 muss regelmäßig erneuert werden (Folgeantrag). Das Ablaufdatum finden Sie auf der særlig sundhedskort. Oftmals wird der PD S1 inzwischen direkt digital an die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) übermittelt, wenn diese im Antrag auf særlig sundhedskort angegeben wird. Die Særlig Sundhedskort gewährt Grenzpendlern den Zugang zum dänischen Gesundheitssystem. Der Grenzpendler hat Anrecht auf alle Leistungen der Krankenversicherung in Dänemark, die einem dänischen Versicherten nach dänischem Recht zustehen. Sie können im Rahmen des Antrags auf særlig Sundhedskort selbst entscheiden, ob Sie Patient der Gruppe 1 oder 2 sein möchten. Den Unterschied entnehmen Sie bitte dem obigen Abschnitt zur „Krankenversicherung in Dänemark“. Grenzpendler sind jedoch fast immer in der Gruppe 1 versichert.
Ein Video zur Beantragung der Særlig Sundhedskort und PD S1 (wird mit ein und demselben Antrag beantragt), finden Sie auf dieser Homepage in der Rubrik „Videos“, welche Sie über die Startseite erreichen.

Video Særligt Sundhedskort

Gleichzeitig erhält der Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland, nach Vorlage des PD S1, eine deutsche Krankenversicherungskarte von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse), die er gewählt hat. Haben Sie bereits eine deutsche Krankenkasse, können Sie bei dieser betreut bleiben. Haben Sie noch keine gesetzliche Krankenkasse, können Sie diese frei wählen. Aufgrund des eingereichten PD S1 (E 106), der nur im System der gesetzlichen Versicherung gilt (kann nicht bei Privatversicherung in Deutschland eingereicht werden), kann der Grenzpendler mit Wohnort Deutschland sich des deutschen gesetzlichen Krankenversicherungssystems bedienen, wie gewohnt. In Deutschland werden alle Sachleistungen nach deutschem Recht erbracht (z.B. ärztliche Versorgung, Medizin, Hilfsmittel usw.), jedoch keine Geldleistungen. Das Wohnland rechnet die hier erbrachten Sachleistungen mit dem Versicherungsland ab. Der Grenzpendler ist nach Abgabe des PD S1 (E106) im Wohnland nicht weiter in diesen Abrechnungsvorgang involviert. Dieser wird durch die zuständigen Behörden im Wohn- und Arbeitsland vorgenommen. Geldleistungen, wie z.B. Krankengeld, werden immer nur vom zuständigen Träger im Versicherungsland geleistet (z.B. von der dänischen Kommune in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat – zuständige Kommune ist auf særlig sundhedskort vermerkt). Weitere Informationen zum Krankengeld in Dänemark finden Sie in dem entsprechenden Artikel auf dieser Homepage und in unserem Video hierzu.

Video Krankengeld in Dänemark

Hat man Familienmitglieder, die nach deutschem Recht familienversichert wären, werden diese über die dänische Versicherung des Grenzpendlers weiterhin familienversichert. Wenden Sie sich hier an die deutsche gesetzliche Krankenkasse.

Die blaue EU – Versicherungskarte (EHIC), welche für ungeplante Behandlungen im EU-Ausland genutzt wird (z.B. bei Urlaubsaufenthalten), wird bei Grenzpendlern mit Arbeitsort Dänemark, vom Versicherungsland Dänemark ausgestellt und ist eine eigenständige Karte (nicht auf der Rückseite der særlig sundhedskort zu finden, wie bei der deutschen Versichertenkarte). Diese kann online mit MitID unter www.borger.dk beantragt werden. Falls keine MitID vorhanden ist, kann diese telefonisch oder schriftlich bei Udbetaling Danmark – International Sygesikring beantragt werden (läuft auch ab – siehe Ablaufdatum auf der Karte).

Die deutsche Versichertenkarte gilt nur in Deutschland, die Blaue (EHIC) ist für ungeplante Behandlungen im EU-Ausland (z.B. bei Urlaubsaufenthalten) und gilt weder in Deutschland noch in Dänemark. Bei Behandlungen in Dänemark ist die dänische Versichertenkarte (særlig sundhedskort) zu nutzen.

Auch für die Ausstellung der blauen EU – Versicherungskarte (EHIC) für Familienversicherte ist Dänemark zuständig.

Üblicherweise verwendete Dokumente
PD S1: ausgestellt von Udbetaling Danmark – International Sygesikring, abzugeben bei der deutschen Krankenkasse, wenn dieser nicht direkt digital an diese übermittelt wird.

Det særlige sundhedskort: dänische Krankenversicherungskarte für Grenzpendler, berechtigt zu Leistungen in Dänemark.

Gesundheitskarte/ Versichertenkarte: Krankenversicherungskarte in Deutschland, berechtigt zu allgemeinen Leistungen in Deutschland.

EHIC / Die blaue Karte / det blå EU-sygesikringskort: Europäische Krankenversichertenkarte, gilt nicht im Wohnland und nicht im Versicherungsland, muss bei Udbetaling Danmark – International Sygesikring gesondert beantragt werden.

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