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Staatsbürgerschaft

Immer wieder werden Fragen zur Staatsangehörigkeit an das Regionskontor & Infocenter herangetragen. Grundsätzlich ist für Staatsbürgerschaftsfragen für im Ausland lebende Bürger die Botschaft ihres Heimatlandes der geeignete Ansprechpartner.

Aufgrund der Besonderheiten des Grenzlandes soll hier auf die möglichen Fragen zur Staatsbürgerschaft, die sich stellen können, eingegangen werden.

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist für EU-Bürger in Deutschland und Dänemark möglich.

 

Die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche in Dänemark
Bei Deutschen in Dänemark ist grundsätzlich die Botschaft in Kopenhagen Ansprechpartner, wenn es z.B. um die Staatsbürgerschaft eines in Dänemark geborenen Kindes deutscher Eltern geht. Achtung: Bitte sofort nach der Geburt darum kümmern, da Kinder deutscher Eltern im Ausland nicht immer automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn die Eltern ebenfalls nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden.

Ehemalige Deutsche in Dänemark
Manche Deutsche in Dänemark haben in der Vergangenheit ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben, um die Dänische annehmen zu können. Wünscht man diese nun, da eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich ist, zurück zu bekommen, muss man sich an das Bundesverwaltungsamt wenden.

Dänen in Deutschland, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen
Für Dänen ist es möglich, nach einer gewissen Anzahl von Jahren in Deutschland und anderen Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Dazu muss man sich an die Ausländerbehörde seines Wohnortes wenden.

Informationen zum Staatsbürgerschaftsrecht erhält man unter

 

Die dänische Staatsangehörigkeit

Dänen in Deutschland
Kinder, geboren nach dem 01.07.2014, bei denen Vater, Mutter oder Mitmutter dänische Staatsbürger sind, erhalten automatisch die dänische Staatsbürgerschaft. Es wird empfohlen, sich dennoch gleich nach der Geburt um den Nachweis zu bemühen und, bei Bedarf, einen Pass für das Kind zu beantragen (Bei Grenzübertritt in der EU muss das Kind einen Pass haben). Auskünfte erteilt die dänische Botschaft oder das Generalkonsulat in Flensburg.

Ehemalige Dänen in Deutschland
Ehemalige dänische Staatsbürger, die ihre dänische Staatsbürgerschaft wiedererlangen wollen, müssen eine Reihe Bedingungen erfüllen. Ansprechpartner ist das „Udlændinge- og Integrationsministeriet“.

Besonderheit: Dänische Minderheit
Für Angehörige der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein ist es möglich, die dänische Staatsangehörigkeit unter erleichterten Bedingungen zu erwerben. Zuständig ist das „Udlændinge- og Integrationsministeriet“.

Deutsche in Dänemark, die die dänische Staatsbürgerschaft erwerben wollen
Wer in Dänemark lebt und die dänische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, wendet sich an das Udlændinge- og Integrationsministeriet. Dort erfährt man die Bedingungen und kann den Antrag stellen.

www.uim.dk

www.bundesverwaltungsamt.de

www.bmi.bund.de

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