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Digitaler Fahrzeugschein in Deutschland

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Fahrzeughalter können ihren Fahrzeugschein, offiziell die Zulassungsbescheinigung Teil I, digital auf dem Smartphone mitführen.

Der digitale Fahrzeugschein ist die digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I, die bisher ausschließlich als Papierdokument existierte. Er wird über die i-Kfz-App bereitgestellt, eine App für Smartphones, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) entwickelt wurde.

Nach offizieller Definition ist der digitale Fahrzeugschein rechtlich gleichwertig mit dem Papierdokument und kann bei Verkehrskontrollen, Werkstattbesuchen oder bei der Hauptuntersuchung vorgezeigt werden.

Die Digitalisierung erfolgt über die i-Kfz-App, die kostenlos für Android und iOS zur Verfügung steht. Bürgerinnen und Bürger können dort ihren digitalen Fahrzeugschein hinterlegen und verwalten.

Authentifizierung:

Zur Nutzung der App ist eine Identifikation über den elektronischen Personalausweis (eID) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich.

Nutzung:

Der digitale Fahrzeugschein kann nach der technischen Einrichtung jederzeit in der App angezeigt werden – zum Beispiel bei Polizeikontrollen oder in der Werkstatt.

Offline-Nutzung:

Die digitalen Dokumente können jederzeit angezeigt werden – auch ohne aktive Internetverbindung.

Vorteile des digitalen Fahrzeugscheins

  • Bequemlichkeit: Das Dokument ist jederzeit griffbereit, ohne dass man den Papierschein im Fahrzeug mitführen muss.
  • Modernisierung der Verwaltung: Die digitale Variante spart Wege zu Behörden und reduziert bürokratischen Aufwand.
  • Teilen mit Dritten: Der digitale Fahrzeugschein kann über die App auch mit anderen Nutzenden geteilt werden – zum Beispiel wenn man ein Auto verleiht.
  • Erinnerungen: Die App kann Erinnerungen zu Fahrzeug-Terminen wie der Hauptuntersuchung senden.

Weiterhin gilt

Obwohl der digitale Fahrzeugschein offiziell eingeführt ist, bleiben Papierdokumente weiterhin gültig. Es gibt derzeit keine Pflicht, ausschließlich den digitalen Schein zu nutzen. Das Mitführen des Papiers bleibt eine zulässige Option. Insbesondere bei Fahrten ins Ausland muss vorerst noch der klassische Fahrzeugschein mitgeführt werden, da digitale Varianten international noch nicht anerkannt sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverkehrsministeriums und des Kraftfahrt-Bundesamtes:

www.bmv.de

www.kba.de